Steuerberatung allgemein

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend verändernde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich Steuerpflichtige zunehmend überfordert. Wir bieten sowohl Freiberuflern, Unternehmern als auch Privatpersonen eine individuelle, professionelle und verlässliche Beratung.

Im Rahmen der allgemeinen Steuerberatung übernehmen wir für Sie neben der Erstellung von Steuererklärungen auch die laufende Buchhaltung, die Lohn- und Gehaltsabrechnung Ihres Unternehmens sowieso die Erstellung von Jahresabschlüssen. Zudem bieten wir Ihnen individuelle Lösungen für steuer- und abgabenrechtliche Probleme. Dazu gehört selbstverständlich auch die Vertretung vor den Finanzbehörden.

Betriebsprüfungen durch das Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung Bund werden von Unternehmen regelmäßig als enorme Belastung empfunden: Sowohl die Bereitstellung von Personal als auch die finanziellen Folgen sind vom Steuerpflichtigen zu stemmen.

Verlassen Sie sich in allen Fragen der Steuer- und Sozialversicherungsprüfungen ganz auf unsere umfangreiche Expertise und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Neben der fachlichen Kompetenz bieten wir das notwendige Maß an Feingefühl, damit Ihre Interessen jederzeit gewahrt bleiben. Dies gilt gleichermaßen für außergerichtliche wie gerichtliche Rechtsbehelfe im Zusammenhang mit Prüfungsverfahren.

Unsere laufende Steuerberatung

Unsere sonstigen Beratungs- und Serviceleistungen

Buchhaltung und Jahresabschluss

Wir erstellen Ihre Buchhaltung und Jahresabschlüsse termingerecht und informieren Sie über Ihren Geschäftsverlauf und die daraus abzuleitenden Konsequenzen

Darüber hinaus alarmieren wir Sie bei Auffälligkeiten die Anlass zu akutem Handeln geben. Wir stimmen laufend Ihre Konten ab und verwalten Ihre Offenen Posten. Auf Wunsch stellen wir Ihnen das Ergebnis auch gerne in persönlichen Gesprächen mit Hilfe der betriebswirtschaftlichen Auswertung vor.

Finanzbuchhaltung:

Lohnbuchhaltung:

Unser Tipp: Ausführliche Informationen zu steuerrechtlichen Aspekten der Finanz- und Lohnbuchhaltung haben wir für Sie in unserer Rubrik Service bereitgestellt.

Jahresabschluss:

Begleitung von Betriebsprüfungen

Unser Leistungsportfolio im Überblick:

Klage- und Rechtsbehelfsverfahren

Professionelle und korrekt erstellte Steuererklärungen schließen nicht aus, dass die Finanzbehörde bei der Steuerfestsetzung von der eingereichten Steuererklärung abweicht. Um in diesen Fällen Ihre Interessen und Rechte zu wahren, beraten und unterstützen wir Sie gern.

Außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren

Regelmäßig, in etwa einem Drittel der Fälle, weichen die Bescheide der Finanzverwaltung von den Steuererklärungen ab. Außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren stellen den ersten Schritt der Rechtewahrung des Steuerpflichtigen dar.

Mit unserer langjährigen Erfahrung übernehmen wir Rechtsbehelfs- und Klageverfahren von deren Beginn bis hin zur Prüfung der Entscheidungen. Darüber hinaus informieren wir Sie jederzeit über den aktuellen Bearbeitungsstand und beraten Sie zu Handlungsmöglichkeiten. Besonderes Augenmerk legen wir im Hinblick auf sich eventuell anschließende gerichtliche Verfahren auf Verfahrensfehler in außergerichtlichen Rechtsbehelfen, da diese meist nachträglich nicht mehr auszumerzen sind.

Gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren

Kann im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren keine Lösung herbeigeführt werden, steht es dem Steuerpflichtigen frei, vor dem zuständigen Gericht Klage zu erheben, d. h. ins gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren einzusteigen. Vor Klageerhebung prüfen wir zunächst für Sie anhand der gängigen Rechtsprechung die Erfolgsaussichten. Sind diese nicht gegeben oder nur sehr gering, raten wir Ihnen selbstverständlich von einer Klageerhebung ab. Wird im Rahmen einer Klage zu mündlichen Verhandlungen geladen, vertreten wir Sie oder begleiten Sie zum Finanzgericht.