Künstler, Kulturschaffende
Die Steuern im Bereich der Kunst werden oft leichtfertig unterschätzt. Doch gerade in diesem Bereich bedarf es einer intensiven Beratung, um langwierige und mit finanziellen Einbußen verbundene Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung zu vermeiden.
Fragen zur Künstlersozialkasse, die oft schwierige Abgrenzung zwischen nichtselbständiger, freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit sowie Fragen zum Umsatzsteuersatz sind nur einige der Themen, bei denen Künstler professionelle Unterstützung benötigen.
Durch unsere langjährige Tätigkeit im Bereich der Künstler und Kulturschaffenden sind uns branchenspezifische Besonderheiten bekannt. Durch eine enge und persönliche Zusammenarbeit können wir auf Ihre individuellen Aufgaben und Probleme gezielt eingehen und Ihnen wertvolle Hinweise für Ihre Tätigkeit geben. Dies gilt sowohl für Ihren unternehmerischen als auch Ihren privaten Bereich.
Neben der klassischen Steuerberatung bieten wir für Künstler und Kulturschaffende folgendes Leistungsspektrum, damit Sie sich ungestört der Kunst widmen können:
Existenzgründung
- Erstellen von Gründungsberichten
- Aufstellung von Investitions- und Finanzierungsplänen
- Rentabilitätsrechnungen
- Unterstützung und Vorbereitung von Bankgesprächen
Laufende Beratung
- Kontinuierliche Überprüfung der finanziellen Ergebnisse
- Gespräche zur Feststellung der vorläufigen Steuerlast
- Individuelle Auswertungen der Buchhaltung
- Liquiditätsplanung unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Steuerzahlungen
- Beantragung unverbindlicher Zolltarifauskünfte insbesondere bei Kunst am Bau Projekten zur Bestimmung des Umsatzsteuersatzes
- Beratung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei Auslandsbeziehungen
- Beratung im Zusammenhang mit der steuerliche Behandlung von Urheberrechten (Lizenzen, Verwertungsrechten etc.)
Gründung und Erweiterung von Kooperationen zur gemeinsamen Berufsausübung
- Beratung bei der Auswahl möglicher Kooperationsformen
- Berechnung der finanziellen und steuerlichen Auswirkungen für die bisherigen und hinzukommenden Gesellschafter